Im März 2011 verliess er die Schweiz. Das Staatssekretariat für Migration SEM verweigerte mit rekursfähiger Verfügung vom 1. Dezember 2015 die Zustimmung zu einem positiven Vorentscheid der kantonalen Arbeitsmarktbehörde für die beabsichtigte selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz, u.a. weil es am Nachweis fehle, dass diese nachhaltige positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt der Schweiz habe. Gegen diese Verfügung des SEM reichte A.________ am 4. Januar 2016 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein.