3. 3.1. Der Anzeiger rügt eine übermässig lange Dauer des Beschwerdeverfahrens (mehr als 3 Jahre seit Einreichung der Beschwerde am 13. August 2020 und fast 2 Jahre seit Abschluss des Schriftenwechsels am 16. November 2021) und damit eine Verletzung des ordentlichen Verfahrensganges. 3.2. Im Asyl- und Ausländerwesen ist über eine grosse Anzahl von Fällen zu entscheiden. Die Beschwerdebehörde hat zwangsläufig gewisse Prioritäten zu setzen. Das Bundesverwaltungsgericht weist in neueren Stellungnahmen darauf hin, dass es in einer Behandlungsstrategie festlegt, welche Beschwerdeverfahren prioritär behandelt werden.