Der Anzeiger ersucht um Feststellung, dass das Beschwerdeverfahren E-4066/2020 zu lange dauere und das Bundesverwaltungsgericht damit die Pflicht zur Einhaltung des ordentlichen Verfahrensganges verletze. Das Bundesverwaltungsgericht sei zudem anzuweisen, die Beschwerde beförderlich zu behandeln und zeitnah ein Urteil zu fällen. Ausserdem seien für das Aufsichtsverfahren keine Kosten zu erheben.