A. Im Laufe der Jahre 2010 und 2011 entstand zwischen den Kantonen Bern, Aargau und Basel-Stadt ein negativer Gerichtsstandskonflikt bezüglich eines Beschuldigten, dem verschiedene in diesen Kantonen sowie im Kanton St. Gallen begangene Delikte vorgeworfen wurden. Der Kanton Bern hatte seine Zuständigkeit zunächst zwar anerkannt. Anschliessend ersuchte er aber den Kanton Basel-Stadt sowie den Kanton Aargau um Verfahrensübernahme, weil aus seiner Sicht bis dahin unbekannte neue Informationen vorlagen. Die Ersuchen blieben erfolglos. Mit Schreiben vom 8. Juni 2011 lehnte der Kanton Aargau zuletzt seine Zuständigkeit ab;