_ aus dem Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie, in dem sie hospitalisiert gewesen sei, um beförderliche Behandlung ihrer Beschwerde gebeten. Daraufhin habe das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 20. Juli 2023 mitgeteilt, dass leider keine verbindlichen Angaben über die voraussichtliche Dauer des Verfahrens gemacht werden könnten. Es sei aber nachvollziehbar, dass die Prüfung neuer Beweismittel für das Gericht eine gewisse Zeit in Anspruch nehme, weshalb das Beschwerdeverfahren D-600/2023 noch hängig sei.