4. 4.1. Das vorliegende Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hat bis zum Datum der Aufsichtsanzeige vor Bundesgericht und nachträglichem Zusatzschreiben rund 7 Monate gedauert. 4.2. In dieser Zeit erteilte das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mit Verfügung vom 7. Februar 2023 die aufschiebende Wirkung und setzte den Vollzug der Wegweisung für die Dauer des Beschwerdeverfahrens aus. Dem Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wurde entsprochen und auf die Erhebung eines Kostenvorschusses verzichtet. Das Gesuch um amtliche Rechtsverbeiständung wurde abgelehnt. Die Vorinstanz wurde zur Einreichung einer Vernehmlassung eingeladen.