(11. August 2022, 1. September 2022, 15. Juni 2023). Am 2. Oktober 2022 reichte die Familie A.________ ein Wiedererwägungsgesuch beim SEM ein. Am 29. Dezember 2022 erfolgte eine Ablehnungsverfügung durch das SEM. Am 30. Januar 2023 reichte die Familie erneut eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. 1.2. Mit Eingabe vom 7. August 2023 reichte die minderjährige A.A.________ beim Bundesgericht Aufsichtsanzeige ein. Sie macht Rechtsverzögerung im Verfahren D-600/2023 geltend und fordert, dass das Beschwerdeverfahren umgehend abgeschlossen werde. Am 26. August 2023 reicht A.A.________ dem Bundesgericht ein weiteres Schreiben ein, in dem sie neue Tatsachen mitteilt.