4. Diese Feststellung wird dem Bundesverwaltungsgericht, Verwaltungskommission, schriftlich mitgeteilt. Der Anzeigerin wird eine Orientierungskopie zugestellt. Lausanne, 20. Juli 2023 Im Namen der Verwaltungskommission des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Donzallaz Der Generalsekretär: Lüscher