Die Verwaltungskommission lud das Bundesverwaltungsgericht mit Verfügung vom 9. September 2021 zur Stellungnahme ein. Am 25. Oktober 2021 reichte das Bundesverwaltungsgericht diese ein und wies darauf hin, dass sich ein Entscheidentwurf in Vorbereitung befinde und das Urteil schnellstmöglich ergehen sollte. Mit Urteil vom 15. November 2021 wurde das Verfahren D-2919/2018 vor Bundesverwaltungsgericht abgeschlossen. 2. Beim vorliegenden Verfahren handelt es sich um eine Aufsichtsanzeige im Sinne von Art. 1 Abs. 2 BGG und Art. 3 lit. f AufRBGer i.V.m. Art. 71 Abs. 1 VwVG. Die Rechtsprechung ist gemäss Art. 2 Abs. 2 AufRBGer von der Aufsicht ausgenommen.