1. 1.1. A.________ aus der Türkei reichte am 28. November 2008 erstmals in der Schweiz ein Asylgesuch ein. Dieses Gesuch wurde am 17. August 2010 abgelehnt. Die dagegen erhobene Beschwerde schrieb das Bundesverwaltungsgericht am 9. März 2011 als durch Rückzug gegenstandslos geworden ab. Am 13. November 2017 ersuchte A.________ erneut um Asyl. Mit Verfügung vom 11. April 2018 wies das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Asylgesuch ab und verfügte die Wegweisung. Gegen diese Verfügung erhob A.________ am 16. Mai 2018 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. 1.2. Am 1. September 2021 reichte A.________ beim Bundesgericht Aufsichtsanzeige ein.