Die Minderheit des Spruchkörpers beantragte am 24. Oktober 2017 bei der Kammerpräsidentin zur Frage, ob eine Koordinationsfrage vorliege, ein Forum zu eröffnen gemäss Art. 24 Abs. 4 des Reglements über die Zusammenarbeit der Abteilungen IV und V des Bundesverwaltungsgerichts. Damit wurden alle Richter und Richterinnen der Abteilungen IV, V und VI eingeladen, innert zehn Arbeitstagen hierzu Stellung zu nehmen. Nach einem weiteren Koordinationsverfahren zwischen den Abteilungen IV, V und VI gemäss Art. 25 Abs. 2 und 3 VGG wurde der Fall mit Urteil vom 28. Februar 2018 schliesslich entschieden.