Die Stellungnahme des fünften Richters lag am 6. Oktober 2017 vor. Dieser Verfahrensschritt endete am 16. Oktober 2017 mit der Aufforderung an jene zwei Mitglieder des Spruchkörpers, die sich gegen das Vorliegen einer Koordinationsfrage geäussert hatten, erneut hierzu Stellung zu nehmen. Mit dem am 18. Oktober 2017, zwei Monate nach dessen Beginn, offiziell abgeschlossenen Zirkulationsverfahren verneinte die Mehrheit des Spruchkörpers, dass noch eine Koordinationsfrage vorliege. Die Minderheit des Spruchkörpers beantragte am 24. Oktober 2017 bei der Kammerpräsidentin zur Frage, ob eine Koordinationsfrage vorliege, ein Forum zu eröffnen gemäss Art.