Anlässlich dieser Beratung stellte der Spruchkörper mehrheitlich fest, dass sich von den ursprünglich beantragten Koordinationsfragen nur noch deren zwei stellen würden. Der gemäss Beratungsergebnis neu redigierte Urteilsentwurf wurde am 5. Mai 2017 in eine neue Zirkulation gegeben, die am 26. Juni 2017 beendet war. Am 15. August 2017 wurde die zweite Zirkulation nach Beratung gestartet, mittlerweile also die insgesamt fünfte Zirkulation, nun zur Frage, ob noch eine Koordinationsfrage vorliege. Die Stellungnahme des fünften Richters lag am 6. Oktober 2017 vor.