Am 19. Mai 2016 wurde der Antrag gestellt, einen Fünfer-Spruchkörper einzusetzen, der am 5. Juli 2016 genehmigt wurde. Die Stellungnahmen im Fünfer-Spruchkörper gingen zwischen dem 15. August 2016 und dem 24. Januar 2017 ein. Allein dieser Verfahrensschritt dauerte also etwas mehr als fünf Monate von der ersten bis zur letzten Stellungnahme bzw. sechseinhalb Monate ab Einsetzung des Fünfer-Spruchkörpers. Zwei Monate später, am 21. März 2017, fand eine Beratung statt. Anlässlich dieser Beratung stellte der Spruchkörper mehrheitlich fest, dass sich von den ursprünglich beantragten Koordinationsfragen nur noch deren zwei stellen würden.