Die folgenden Monate wurden für ein erstes Koordinationsverfahren zur Frage der direkten Anwendbarkeit von Art. 9 der Dublin-III-VO sowie zur Frage des Beweismasses in Dublin-Verfahren verwendet, das am 3. Dezember 2015 mit dem publizierten Entscheid BVGE 2015/41 zu Ende geführt wurde. Anschliessend fand ein zweiter Schriftenwechsel statt, der am 11. März 2016 beendet war. Der Urteilsentwurf wurde am 22. März 2016 erstmals in Zirkulation gesetzt. Am 13. April 2016 wurde eine zweite Zirkulation begonnen. Am 19. Mai 2016 wurde der Antrag gestellt, einen Fünfer-Spruchkörper einzusetzen, der am 5. Juli 2016 genehmigt wurde.