C. A.A.________ und deren Sohn beanstandeten mit Eingaben vom 14. Juni 2016, 13. Oktober 2016 und 2. Mai 2017 an das Bundesverwaltungsgericht die Verfahrensdauer. Am 22. September 2017 reichten die beiden betreffend das Verfahren D-4248/2015 beim Bundesgericht Rechtsverzögerungsbeschwerde ein. Die Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung überwies die Eingabe zuständigkeitshalber an die Verwaltungskommission des Bundesgerichts als administrative Aufsichtsbehörde über das Bundesverwaltungsgericht.