Die angezeigten Richter fällten Entscheide, die mit Gesetz und Gerechtigkeit nichts zu tun hätten und damit jegliche Rechtssicherheit aufhöben. Dies sei dramatisch, da eine Vielzahl der Entscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts keinem Rechtsmittel unterliege. Die Anzeigerin bringt vor, in den beiden Entscheiden BB.2011.45 und BB.2014.199 betreffend das Dossier "X.________" zeige die Mehrheit der Mitglieder der Beschwerdekammer ein Verhalten, als ob sie nicht an das Gesetz gebunden wäre.