C. Es wurden keine Vernehmlassungen eingeholt. Erwägungen: 1. Die Anzeigerin bemängelt in ihrer Aufsichtsanzeige, dass das Verhalten der fünf Bundesstrafrichter das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz vernichte. Dies zeige sich im Beschluss vom 22. September 2014, den die drei Bundesstrafrichter Andreas J. Keller, Giorgio Bomio und Roy Garré zugunsten der Bundesstrafrichter Tito Ponti und Emanuel Hochstrasser gefällt hätten, indem sie das Ausstandsgesuch abwiesen. Die angezeigten Richter fällten Entscheide, die mit Gesetz und Gerechtigkeit nichts zu tun hätten und damit jegliche Rechtssicherheit aufhöben.