B. Mit Eingabe vom 24. Oktober 2014 liess die Anzeigerin daraufhin durch ihren Rechtsvertreter beim Bundesgericht Aufsichtsanzeige gegen die fünf Bundesstrafrichter Andreas J. Keller, Giorgio Bomio, Roy Garré, Tito Ponti und Emanuel Hochstrasser einreichen. Sie beantragt die Einleitung einer Administrativuntersuchung im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bundesstrafgerichts vom 22. September 2014. Andere Begehren werden nicht gestellt. Gleichzeitig mit der Aufsichtsanzeige erhob die Anzeigerin gegen den Beschluss BB.2014.119 der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts mit Eingabe vom 24. Oktober 2014 Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht.