Dagegen erhob die Anzeigerin am 25. August 2014 Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts. Neben der Aufhebung der Einstellungsverfügung vom 22. Juli 2014 und der Rückweisung der Angelegenheit an die Bundesanwaltschaft beantragte sie den Ausstand der Bundesstrafrichter Tito Ponti, Emanuel Hochstrasser und Patrick Robert-Nicoud wegen fehlender Unabhängigkeit im Verhältnis zu ihr. Mit Informationsschreiben der Beschwerdekammer vom 3. September 2014 wurde der Anzeigerin mitgeteilt, dass Bundesstrafrichter Robert-Nicoud am Entscheid im entsprechenden Beschwerdeverfahren (BB. 2014.118) nicht mitwirken werde.