B. Eine von der Anzeigerin an die Vereinigte Bundesversammlung dagegen gerichtete Aufsichtsbeschwerde wurde von dieser zuständigkeitshalber an die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) weitergeleitet. Mit Schreiben vom 8. Mai 2012 teilte die GPK der Anzeigerin mit, dass für sie als Oberaufsichtsbehörde kein Anlass zum Tätigwerden bestehe, solange sich nicht die Aufsichtsbehörden über die betreffenden Instanzen mit der Angelegenheit befasst haben. Mit Eingabe vom 29. Mai 2012 liess die Anzeigerin daraufhin durch ihren Rechtsvertreter beim Bundesgericht Aufsichtsanzeige gegen die drei Bundesstrafrichter Tito Ponti, Emanuel Hochstrasser und Patrick Robert-Nicoud einreichen.