A. Im Laufe der Jahre 2009 und 2010 eröffneten sowohl der Kanton Zürich als auch der Kanton Thurgau je eine Strafuntersuchung gegen eine Beschuldigte, der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen wurden. In der Folge entstand zwischen den Kantonen Zürich und Thurgau ein negativer Gerichtsstandskonflikt. Nachdem ein Meinungsaustausch zwischen den beiden Kantonen erfolglos geblieben war, gelangte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am 22. Juni 2011 an die I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts.