2. Die Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgericht hat der Aufsichtsbehörde mit Begleitbrief vom 21. Dezember 2010 das vom Gesamtgericht am 9. Dezember 2010 verabschiedete Aufsichtsreglement fristgerecht eingereicht. Das Reglement regelt die Archivierungsgrundsätze, die Zuständigkeiten und den Zugang zum Archivgut. Es enthält namentlich auch eine Bestimmung über die Dokumentierung der Entscheidfindung (Art. 3 Abs. 1 lit. h). Das Bundesverwaltungsgericht hat damit die Transparenz der Entscheidfindung seiner Verfahren selbst geregelt. Weitere aufsichtsrechtliche Abklärungen erübrigen sich. Das Verfahren kann als gegenstandslos geworden abgeschrieben werden.