Per Stichtag vom 30. November 2025 sind dies 89 Fälle in der Abteilung V und 55 Fälle in der Abteilung IV. 3.4. Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht mit der Behandlungsstrategie verschiedene Massnahmen ergreift bzw. ergriffen hat, zeigt die sehr grosse Anzahl von sehr lange hängigen Fällen, dass strukturelle Mängel vorhanden sind. Diese liegen unter anderem in der ungenügenden Priorisierung der Altfälle und damit in einer letztlich ungenügenden Behandlungsstrategie sowie der unzureichenden Ressourcensteuerung zum Abbau der Pendenzen.