1. 1.1. A.________ erstattete am 7. August 2023 bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen das Bundesgericht wegen Verstosses gegen das Datenschutzgesetz, Sachentziehung, Verletzung des Schriftgeheimnisses, Unterdrückung von Urkunden und Diskriminierung. Die Bundesanwaltschaft verfügte am 27. Oktober 2023 die Nichtanhandnahme. Die dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts am 23. November 2023 ab, soweit sie darauf eintrat.