Er ersucht um Feststellung, dass das Beschwerdeverfahren übermässig lange dauert. Das Bundesverwaltungsgericht sei zudem anzuweisen, ohne weitere Verzögerung einen Entscheid zu fällen. Ausserdem ersucht er um unentgeltliche Prozessführung vor Bundesgericht. 1.3. Die Verwaltungskommission lud das Bundesverwaltungsgericht mit Verfügung vom 8. August 2023 zur Stellungnahme ein. Am 30. August 2023 reichte das Bundesverwaltungsgericht diese ein und wies darauf hin, dass das Urteil inzwischen ergangen sei. Mit Urteil vom 25. August 2023 wurde das Verfahren F-4178/2022 vor Bundesverwaltungsgericht abgeschlossen.