1. 1.1. A.________ aus Afghanistan, wohnhaft in Iran, beantragte am 12. Mai 2022 bei der Schweizerischen Botschaft in Teheran die Ausstellung eines humanitären Visums. Mit Verfügung vom 24. Mai 2022 wurde dieser Antrag abgelehnt. Am 19. August 2022 wies das Staatssekretariat für Migration SEM die dagegen erhobene Einsprache vom 8. Juni 2022 ab. Mit Eingabe vom 19. September 2022 erhob A.________ Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht. 1.2. Am 25. Mai 2023 reichte A.________ beim Bundesgericht Aufsichtsanzeige ein. Der Anzeiger macht Rechtsverzögerung geltend. Er ersucht um Feststellung, dass das Beschwerdeverfahren übermässig lange dauert.