1. 1.1. Mit Eingabe vom 16. März 2022 reichte A.________ beim Bundesgericht eine Beschwerde betreffend Rechtsverzögerung/Rechtsverweigerung und eventuell eine Aufsichtseingabe ein. 1.2. Die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat mit Urteil vom 29. November 2022 (1C_179/2022) die Beschwerde betreffend Rechtsverzögerung/Rechtsverweigerung abgewiesen und die Beschwerde mit gleichem Urteil als Aufsichtsanzeige an die Verwaltungskommission des Bundesgerichts überwiesen.