3. Dieser Entscheid wird dem Bundesverwaltungsgericht, Verwaltungskommission schriftlich mitgeteilt. Dem Anzeiger wird eine Orientierungskopie zugestellt. Lausanne, 8. Februar 2022 Im Namen der Verwaltungskommission des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Niquille Der Generalsekretär: Tschümperlin