dass das Aufsichtsverfahren grundsätzlich kostenlos ist, erkennt das Bundesgericht: 1. Der Aufsichtsanzeige wird keine Folge gegeben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Dieser Entscheid wird dem Bundesstrafgericht, Verwaltungskommission, schriftlich mitgeteilt. Der Anzeigerin wird eine Orientierungskopie zugestellt. Lausanne, 21. August 2020 Im Namen der Verwaltungskommission des Schweizerischen Bundesgerichts Die Vizepräsidentin : Der Generalsekretär: Niquille Tschümperlin