N. Am 23. März 2016 fand am Bundesgericht eine Besprechung des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Bundesgerichts mit dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts und der Präsidentin der Aufsichtsdelegation des Bundesverwaltungsgerichts statt. Am 14. April 2016 trafen sich die Mitglieder der Aufsichtsdelegation mit dem Anzeiger 1. Gleichentags fasste die Aufsichtsdelegation verschiedene Beschlüsse zur Bewältigung der Arbeitslast. Danach sollte der Anzeiger 1 unter anderem seine Tätigkeit spätestens bis am 1. August 2016 im erforderlichen Umfang erhöhen und mit der Anzeigerin 2 klären, inwieweit diese ihr Pensum für die ESchK 10 erhöhen könne.