- Das Bundesverwaltungsgericht habe dieser Person während ihres ESchK-Einsatzes regelmässig den Lohn (inkl. aller Sozialleistungen) auszurichten und schliesslich die Einsatzkosten definitiv zu tragen, soweit diese nicht den Verfahrensparteien in den betroffenen Enteignungsverfahren überwälzt werden können. 3. Eventualiter habe das Bundesgericht die minimal gebotenen, personellen Entlastungsmassnahmen zu einem wirksamen Abbau der Pendenzenlast bei der ESchK 10 in Flughafenfällen festzulegen. Im Grossen und Ganzen fordern die Anzeiger somit, dass ihnen eine Hilfskraft zur Seite gestellt wird, um die schleppende Fallerledigung anzukurbeln.