Im Hinblick auf diesen Einsatz seien unter anderem folgende Randbedingungen zu erfüllen: - Der Einsatz sei vollzeitlich auszugestalten und für die Bearbeitung von Flughafenfällen vorzusehen. - Der Einsatz habe bis zum Abbau der Pendenzenlast bei den Flughafenfällen auf ein milizübliches Mass zu dauern. - Das Bundesverwaltungsgericht habe dieser Person während ihres ESchK-Einsatzes regelmässig den Lohn (inkl. aller Sozialleistungen) auszurichten und schliesslich die Einsatzkosten definitiv zu tragen, soweit diese nicht den Verfahrensparteien in den betroffenen Enteignungsverfahren überwälzt werden können.