F. Das Bundesgericht hat sich im Aufsichtsentscheid vom 24. August 2012 (12T_3/2012) und im Urteil der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung vom 6. September 2012 (1C_224/2012) ausführlich mit der Situation der ESchK 10 befasst. Anhand der damaligen organisatorischen Probleme der ESchK 10 hat das Bundesgericht ausgeführt, dass bei diesen Schätzungskommissionen das heutige Milizsystem und die Kostenverordnung nicht ausreichen, um Massenverfahren zu bewältigen. Zudem müsse, wer die Voraussetzungen nach BVG erfülle, zwingend in der Pensionskasse des Bundes versichert werden.