E. Am 8. Mai 2012 reichte die damalige Präsidentin der ESchK 10 beim Bundesgericht bezüglich der Organisation der ESchK 10 Aufsichtsanzeige ein. Sie forderte, es sei dafür zu sorgen, dass der Amtsbetrieb der ESchK 10 im Hinblick auf die Flughafenfälle unter finanzieller Verantwortung des Bundes professionell und unabhängig von der Enteignerseite ausgestaltet und sie persönlich von den unzumutbaren finanziellen Risiken des Amtes entlastet werde. Das Bundesgericht gab der Aufsichtsanzeige mit Entscheid vom 24. August 2012 keine Folge (12T_3/2012). Es verwies unter anderem auf die damals laufende Revision der Kostenverordnung.