D. Am 1. März 2012 erhob die Flughafen Zürich AG betreffend Kostenverfügung der ESchK 10 Beschwerde beim Bundesgericht gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (1C_224/2012). In diesem Verfahren ging es unter anderem um die Frage der Kostentragungspflicht für die Bearbeitung von Enteignungsfällen der ESchK 10.