2. Diese Verfügung wird dem Bundesverwaltungsgericht schriftlich mitgeteilt. Die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts wird intern mit einer Orientierungskopie informiert. Lausanne, 3. Juli 2014 Im Namen der Verwaltungskommission des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Kolly Der Generalsekretär: Tschümperlin