dass mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts demnächst zu rechnen sei, und ersuchte zwecks Koordination der Verfahren, umgehend über den Entscheid unterrichtet zu werden. Nach wiederholten Briefwechseln zwischen der I. OerA und dem Bundesverwaltungsgericht über den Stand des Asylbeschwerdeverfahrens unterrichtete die I. OerA am 20. Mai 2014 die Verwaltungskommission des Bundesgerichts als administrativer Aufsichtsbehörde über das Bundesverwaltungsgericht, dass letzteres nach bald einem Jahr immer noch nicht entschieden habe. Die Verwaltungskommission lud das Bundesverwaltungsgericht mit Verfügung vom 28. Mai 2014 zur Stellungnahme ein.