2. Die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts (I. OerA) teilte dem Bundesverwaltungsgericht am 18. September 2013 mit, sie gehe mit Blick auf Art. 109 Abs. 5 AsylG davon aus, dass mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts demnächst zu rechnen sei, und ersuchte zwecks Koordination der Verfahren, umgehend über den Entscheid unterrichtet zu werden.