Für honorarbeziehende Personen, die mit einem Arbeitgeber des Vorsorgewerks Bund in einem Dienstleistungsverhältnis stehen, aber nicht mit einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag nach dem Bundespersonalgesetz angestellt sind, ist am 1. Februar 2012 das Vorsorgereglement für Honorarbeziehende im Vorsorgewerk Bund (VRHB) in Kraft getreten. 4.6 Im vorliegenden Aufsichtsverfahren ist indessen nicht darüber zu befinden, wem in Würdigung aller Umstände die Arbeitgeberfunktion zukommt und welche Mitglieder der ESchK 10 nach welchen Grundsätzen in die Pensionskasse PUBLICA aufzunehmen sind. Die ESchK 10 oder deren Lohnbezüger haben dies vielmehr formell zu beantragen.