Dem Bundesverwaltungsgericht kommt für die Schätzungskommissionen in Bezug auf die Sozialversicherungen jedenfalls insoweit eine gewisse Arbeitgeberfunktion zu. 4.5 Für honorarbeziehende Personen, die mit einem Arbeitgeber des Vorsorgewerks Bund in einem Dienstleistungsverhältnis stehen, aber nicht mit einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag nach dem Bundespersonalgesetz angestellt sind, ist am 1. Februar 2012 das Vorsorgereglement für Honorarbeziehende im Vorsorgewerk Bund (VRHB) in Kraft getreten.