4. Die Anzeigerin beantragt schliesslich, das Bundesverwaltungsgericht habe dafür zu sorgen, dass die Mitglieder der ESchK, welche die BVG-Grenzwerte überschreiten, bei der Pensionskasse des Bundes versichert werden. 4.1 Im Urteil vom 1. März 2012 äusserte das Bundesverwaltungsgericht in Erwägung 6.6 Zweifel, ob die gegenwärtige Präsidentin und der frühere Präsident der ESchK 10 aufgrund ihrer (zumindest vorübergehend) ausschliesslichen bzw. erheblichen Tätigkeit für die EschK 10 im Haupterwerb noch als selbstständig erwerbend beurteilt werden können und wies die Frage zur Klärung des Sachverhalts und neuer Entscheidung an die ESchK 10 zurück.