D. Die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich reichten am 8. Juni 2012 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einen Vorstoss zur Anpassung der Verordnung über Gebühren und Entschädigungen im Enteignungsverfahren (SR 711.3) ein. Das Bundesverwaltungsgericht habe mit den beiden Urteilen vom 1. und 15. März 2012 die Kosten sowie die Stundenansätze für Fachmitglieder ohne technischen Hintergrund auf 47 Franken für Unselbstständige und 58 Franken für Selbstständige herabgesetzt. Das ordnungsgemässe Funktionieren der ESchK 10 sei mit diesen Urteilen grundsätzlich in Frage gestellt.