Der Verordnungsgeber sei aufzufordern, die Kostenverordnung zu revidieren, namentlich sei eine hauptamtliche Leitung der ESchK zu ermöglichen, allen selbstständigen Fachmitgliedern sei eine Abrechnung zu den berufsüblichen Tarifen zu ermöglichen und zu klären, bei welchen Leistungen ausserhalb von Verhandlungen die übrigen Kommissionsmitglieder ein Taggeld beanspruchen könnten. 2. Die ESchK 10 sei mit geeigneten Massnahmen (Zuweisung eines eigenen Budgets bzw. Aufstockung des Budgets beim BVGer) von der Flughafen Zürich AG finanziell unabhängig zu machen.