Mit Beschluss vom 11. März 2010 (T-2/2010) traf das Bundesverwaltungsgericht als Aufsichtsbehörde verschiedene Anordnungen betreffend Einstellung von Hilfskräften, Miete von Büroräumlichkeiten, Einrichtung von Arbeitsplätzen und die Kostenaufteilung auf die verschiedenen Verfahren.