Für ihre Tätigkeit erhalten die Mitglieder und der Aktuar ein Taggeld. Mit diesem wird in der Regel die gesamte Arbeit und die Benützung der eigenen Büroinfrastruktur abgegolten. In bestimmten Fällen können besondere Kosten überdies als Auslagen in Rechnung gestellt werden ( BGE 118 Ib 349 E. 4 und 7).