Diese Behauptung ist indessen haltlos, hat doch das Bundesstrafgericht seine Anfrage korrekt mit Schreiben vom 17. Juni 2009 - welches der Anzeiger im Übrigen seiner Anzeige selber beigelegt hat - beantwortet. Der Anzeiger beschwert sich weiter darüber, seine weiteren Eingaben vom 18. Juni 2009, vom 27. August 2009 und vom 10. Februar 2010 mit den Anträgen, die Präsidentenkonferenz des Bundesstrafgerichts solle die akademischen Titel für die Parteivertreter und Parteien wieder einführen, seien ebenfalls unbeantwortet geblieben. Dies stelle eine Rechtsverzögerung bzw. -verweigerung dar.