3. Der Anzeiger behauptet sodann, seine zum Thema der akademischen Titel am 4. Juni 2009 eingereichte erste Eingabe ans Bundesstrafgericht sei unbeantwortet geblieben. Diese Behauptung ist indessen haltlos, hat doch das Bundesstrafgericht seine Anfrage korrekt mit Schreiben vom 17. Juni 2009 - welches der Anzeiger im Übrigen seiner Anzeige selber beigelegt hat - beantwortet.