Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht dauert seit Einreichung der Beschwerde vom 18. April 2023 nun etwas mehr als 2 Jahre und 5 Monate. 3.3. Das Bundesverwaltungsgericht hält in seiner Stellungnahme vom 25. Juli 2025 fest, dass gegen die Verfügung der FINMA betreffend Anweisung zur Abschreibung der X.________-Kapitalinstrumente ungefähr 360 Beschwerden, die rund 3'000 Beschwerdeführende umfassen, eingegangen seien. 3.4. Die zahlreichen und in den drei Landessprachen zu führenden Beschwerdeverfahren haben beim Bundesverwaltungsgericht einen erheblichen Koordinations- und Rechtsfindungsaufwand zur Folge, welcher sich auf die Verfahrensdauer auswirkt.