B-4961/2023 des Bundesverwaltungsgerichts). Sie rügen eine zu lange Verfahrensdauer und beantragen, das Bundesverwaltungsgericht sei aufzufordern, die Anzeigenden über den weiteren Verfahrensstand in geeigneter Form zu orientieren bzw. die Instruktionshandlungen umgehend an die Hand zu nehmen und die Verfahrensführung beschleunigt fortzusetzen.